Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I.
Geltungsbereich
Die Leistungen der Contentfish GmbH, Große Neugasse 16/2, 1040 Wien, (nachfolgend kurz als „Contentfish GmbH“ bezeichnet) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Dienstleistungen werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Contentfish GmbH und dem Auftraggeber, im Folgenden als „Klient“ bezeichnet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass sämtliche Personenbezeichnungen für alle Geschlechter gleichermaßen gelten.

II.
Leistungen
Die Dienstleistungen der Contentfish GmbH erstrecken sich auf Leistungen, die im Zusammenhang mit der Beratung bei Content Marketing Arbeiten sowie der Umsetzung dieser und sonstiger Leistungen für den Klienten erbracht werden.

Die konkrete Art von Dienstleistungen und Werken im Einzelnen ergibt sich aus der von der Contentfish GmbH entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Umsetzungsvorschlägen und den Einzelaufträgen.

Nachstehend erfolgt eine demonstrative Aufzählung an Leistungen, welche die Contentfish GmbH für ihren Klienten erbringen kann:

  • Content Marketing (Content Strategy Workshops, Consulting, CMS Beratung, Video Marketing, Podcast Marketing etc.)
  • Content Creation (Blogbeiträge & Pillarpages, Gated Content wie Whitepapers, Checklisten und ähnliches, PR-Artikel, Newsletter-Texte, Landing Page Konzept und Inhalt, Videos, Podcasts, etc)
  • Inbound Marketing (Consulting, Marketing Automation, Lead Generation, E-Mail Marketing, etc)
  • Social Media Marketing (Social Media Strategy, Consulting, Paid Ads, Content Creation etc)
  • Design (Style Guide, Business Fotografie, Infografik, Grafik etc)
  • E-Commerce (Shop System Beratung, Online Shop Creation, E-Commerce Marketing etc)
  • Workshops

Die Contentfish GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden. Dies geschieht entweder auf Rechnung des Kunden oder auf Rechnung der Contentfish GmbH. Die Contentfish GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

Die Contentfish GmbH arbeitet mit Dritten (genannt „Fremddienstleister“), wie etwa Freelancern und freien Mitarbeitern, zusammen. Sofern Leistungen, die bei der Contentfish GmbH beauftragt wurden, von Fremddienstleistern erbracht werden, verpflichtet sich der Klient für die Dauer eines Jahres nach dem Ende der Zusammenarbeit mit der Contentfish GmbH auf eine direkte Beauftragung dieser Fremddienstleister ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Contentfish GmbH zu verzichten.

III.
Workshops und Seminare
Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt schriftlich auf einem gesonderten Anmeldeformular oder per Mail.
Ein von der Contentfish GmbH angebotener Workshop (oder Seminar) kommt nur zustande, wenn zumindest zwei Personen hierfür angemeldet sind.
Die Anmeldung sowie eine Anzahlung von 50 % muss grundsätzlich bis längstens 14 Tage vor Beginn des Workshops (oder Seminar) bei der Contentfish GmbH eingegangen sein. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung beim Teilnehmer kommt der Vertrag zustande. Der restliche Rechnungsbetrag ist 7 Tage vor dem geplanten Workshop oder Seminar fällig.

Die Klienten können bis 72h vor dem geplanten Termin ohne Angabe von näheren Gründen schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Contentfish GmbH. Bereits entrichtete Entgelte für Seminare oder Workshops werden in diesem Fall zurückerstattet.

Geht eine Rücktrittserklärung nach der oben genannten Frist ein, behält die Contentfish GmbH bei einem Rücktritt zwischen 72h und 48h vor dem geplanten Termin eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages ein. Sofern der Rücktritt zwischen 48h und 24h vor dem geplanten Termin erfolgt, behält die Contentfish GmbH eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages ein.
Erscheint der Klient nicht am Veranstaltungstag, oder wird die Rücktrittserklärung binnen 24 Stunden vor dem geplanten Veranstaltungstermin übermittelt, so behält die Contentfish GmbH eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages ein.

Die Contentfish GmbH ist berechtigt, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl oder Erkrankung von Vortragenden – Workshops oder Seminare abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden diesfalls erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Sofern ein Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfall an der Teilnahme verhindert ist, wird einmalig eine nicht in bar ablösbare Gutschrift für einen anderen Workshop ausgestellt, die binnen 12 Monaten konsumiert werden muss. Ein ärztliche Bestätigung ist vorzulegen.

IV.
Angebot und Auftrag
Die Contentfish GmbH bietet ihrem Klienten die Herstellung der in einem individuellen Angebot näher bezeichneten Leistungen mit den dort genannten Merkmalen und Konditionen an. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit oder Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

Ein rechtsverbindlicher Auftrag entsteht durch eine mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung des Klienten, und zwar mittels Annahme des Angebots der Contentfish GmbH. Sollte nichts Abweichendes vereinbart werden, bleibt das Angebot 14 Tage zur Annahme gültig. Die Contentfish GmbH ist berechtigt, nach Annahme des Angebotes einen Teilkostenbeitrag in Rechnung zu stellen, ehe sie mit der Dienstleistung beginnt. Dies erfolgt nach Maßgabe des Punkt VI.

Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Angebotes. Sofern im Angebot keine konkreteren Vereinbarungen getroffen werden, gelten jeweils die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

V.
Termine und Übergabe
Die im Angebot angeführten Termine gelten als vereinbart und sind nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten verbindlich, es sei denn, dass durch unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, von der Contentfish GmbH nicht verschuldete und beeinflussbare Gegebenheiten die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können.

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Klient zu den von der Contentfish GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Contentfish GmbH. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Klient als Auftraggeber.

VI.
Begrenzung der Haftung & Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Klienten
Die Contentfish GmbH übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Schäden im Rahmen der Eigenverantwortung des Klienten.
Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind sämtliche Schadenersatzansprüche, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Contentfish GmbH entstehen könnten, ausgeschlossen. Für Schäden, die durch Dritte entstehen, haftet die Contentfish GmbH nicht.

Die Contentfish GmbH wird ihren Klienten rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Contentfish GmbH für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person für erforderlich, so hat sie den Klienten darauf hinzuweisen. Hat die Contentfish GmbH auf Bedenken hingewiesen und besteht der Klient gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Contentfish GmbH nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Klient hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos.

Dessen ungeachtet haftet die Contentfish GmbH nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Klienten oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc. es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.

Etwaige Schadensersatzansprüche des Klienten verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Contentfish GmbH. Die Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Klient ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Vertrages notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die Contentfish GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich ist.

Der Klient sorgt dafür, dass der Contentfish GmbH alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und die Contentfish GmbH von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

VII.
Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Zur Verrechnung gelangen die Kostenpunkte laut Angebot. Vereinbarte Leistungen werden dem Klienten zum Monatsende in Rechnung gestellt, insofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden. Maßgebend sind die im Angebot genannten Preise. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind nach vorheriger Ankündigung gesondert zu vergüten. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs erfordern eine Nachkalkulation und gelten als neuer Auftrag.

Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Contentfish GmbH und dem Klienten. Der Klient ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen einseitig zu ändern. Wenn der Klient Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen einseitig ändert oder abbricht oder die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, hat der Klient der Contentfish GmbH alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen. Darüber hinaus hat er die Contentfish GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

Falls der Klient vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Contentfish GmbH einen angemessenen Teil, jedenfalls aber zumindest 15% der vereinbarten Auftragssumme als Stornogebühr verlangen. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig und an das angegebene Konto abzugsfrei zu überweisen. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Zinsen iHv 10% p.a. vereinbart, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, diesfalls gelten die gesetzlichen Zinsen.

Die Preise der Contentfish GmbH verstehen sich – soweit gesetzlich zulässig – als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet.

VIII.
Geheimhaltungsverpflichtung
Die Contentfish GmbH ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Klienten verpflichtet.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung der Contentfish GmbH besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

IX.
Namensnennung & Referenzen
Die Contentfish GmbH hat das Recht, ihre Leistungen zum Zweck der Eigenwerbung (beispielsweise in Imagematerialien, oder auf der eigenen Website) vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen zu nutzen. Die Contentfish GmbH kann Mitwirkenden an der Leistung (wie etwa Partnern oder Unterauftragnehmern) das Recht einräumen, die Leistungen für deren Eigenwerbung zu nutzen.

Sofern der Klient nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht, darf die Contentfish GmbH nach Abschluss eines Vertrags auch das Logo des Auftraggebers als Referenz auf ihrer Website nutzen.

X.
Urheberrecht und Werknutzungsbewilligungen
Die im Rahmen eines Auftrags erarbeiteten Konzepte, Entwürfe, Ideen und Leistungen sind als eigentümliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe noch nicht erreicht wurde.

Wird nach einer ersten Präsentation eines Konzeptes durch den Klienten kein Auftrag erteilt oder kommt der Vertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande, so bleiben alle bislang durch die Contentfish GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc geistiges Eigentum von der Contentfish GmbH. Der Klient diesfalls ist nicht dazu berechtigt, diese Entwürfe zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder als Grundlage zur Herstellung eigener Inhalte zu nutzen. Der Klient hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Contentfish GmbH rückauszufolgen. Die Anfertigung von Kopien ist unzulässig.

Die Contentfish GmbH erteilt ausschließlich nur jene Werknutzungsbewilligungen an den durch die Contentfish GmbH erbrachten Leistungen, die auch ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden. Daher bestimmt sich je nach Vertragszweck der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang der Werknutzungsbewilligung. Die Werknutzungsbewilligung wird durch die Contentfish GmbH erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber erteilt.

Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, z.B. an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, z.B. von Darstellern, Sprechern, Models, wird die Contentfish GmbH in dem Umfang auf den Klienten übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Contentfish GmbH den Klienten darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.

XI.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der gesamte Geschäftsverkehr unterliegt dem österreichischen Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Contentfish GmbH. Gerichtsstand ist Wien.

XII.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch für das Abgehen von dem Schriftlichkeitserfordernis wird die Schriftform vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in einem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsabschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.